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Sportwetten: Konzessionsverfahren vor Abschluß?

Sie zeichnete sich ab - die Umsetzung der Regulierung der Sportwetten. Die Bewertung der Konzessionsanwärter für Sportwetten durch das Hessische Innenministerium ist publik. Ab dem 18. September 2014 sollen Konzessionen vergeben werden, doch dann am Vorabend stoppte das Verwaltungsgericht Wiesbanden einstweilen die Vergabe. Dabei sein sollten Unternehmen wie vom Konzern des Spielautomatenimperiums Gauselmann (cashpoint), aber auch Mybet, BWIN, Admiral, Digibet u.a. Andere große Marktteilnehmer, mit Marken wie "Tipico" oder "Bet365", "Stanleybet" oder "Victor Chandler" müssen befürchten, nicht zum Zuge zu kommen. Sie belegten PLätze auf Rängen oberhalb der cutoff-Marke von zwanzig Unternehmen und leiteten das Gerichtsverfahren ein, mit vorläufig zunächst erfolgreichem Ausgang in Form eines sog. "Hängeschlusses".

Ob das Versagen des Glücksspielstaatsvertrages(2008) mit der seit 2012 in Kraft gesetzten Änderung überwunden ist, bedarf ohnehin der Beantwortung, die letztlich nur durch die Gerichte geleistet werden kann. Gleiches gilt für die Frage, ob und was die Vergabe der vorgesehenen Lizenzen für den Sportwettenmarkt bewirken wird. Wie verhalten sich dann die Marktteilnehmer, die ihre Lizenz bekommen haben und wie diejenigen, die abgelehnt worden sind, wenn einstweiliger Rechtsschutz nicht gewährt wird? Und was gilt in der Folge für die vielen Wettvermittler, der abgelehnten Konzessionsantragsteller und derjenigen, die sich trotz Konzession im Geschäftsumfang beschränken müssen?

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