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Editorial

Hohe Quote, hohe Verunsicherung und hohe Gerichte

von Boris Hoeller

Eine umfassende Klärung der Rechtslage im Bereich der Zulässigkeit der Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten möchte das Bundesverfassungsgericht herbeiführen - es ist an der Zeit.
Hängt die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall ab, so könnte man meinen, handelt es sich um ein klassisches Lotteriespiel - nicht aber um die Rechtsprechung in Deutschland zum Lotterie- und Wettrecht. Diametral divergierende (ober-)gerichtliche Entscheidungen haben über Jahre hinweg ein Klima der Rechtsunsicherheit geschaffen, dass objektiv niemand mehr weiß geschweige denn vorhersehen kann, ob er sich den leicht erhobenen Vorwurf ein Straftäter zu sein, gefallen lassen muß oder nicht.

Im Bereich der Sportwetten ist die Situation besonders prekär. Vater Staat will hier seine "Steuerschäfchen" besonders gut behüten: der Sportwette wohne ein besonderes Gefährlichkeitspotential inne, der spieltriebige Wetter könne leicht abhängig werden und sich durch Spiel- und Wettsucht schnell ruinieren oder aber von windigen Wettanbietern betrogen werden. Daher soll die Veranstaltung oder Förderung von nicht von deutschen Behörden genehmigten Sportwetten ebenso strafbar sein, wie auch dem Wettinteressierten Strafe angedroht ist, läßt er sich auf andere als bundeslandbehördlich genehmigte Wetthalter ein (StGB §§ 284, 285). Es soll - selbstverordnet und freilich unter Ausschluß leistungsbereiter Privater - "ordnungsrechtliche" Aufgabe des Staates sein, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen - der Spieltrieb könne eben nicht ganz unterdrückt werden.
Dass diese Einschätzung der sich in der Verantwortung wähnenden Bundesländer sich nicht zu ihrem finanziellen Nachteil entwickelt, ist sicher. Die Finanzminister der Länder lassen sich wöchtenlich Lotteriesteuer und Konzessionsabgaben überweisen oder buchen Erträge aus eigenen Glücksspielveranstaltungen ein. Gut 27 Mrd EURO soll er schwer sein, der Glücksspielmarkt. Für hohe Zuwachsraten hat in den vergangenen Jahren das Sportwettgeschäft gesorgt. Erfreuliche Nebenfolge oder vielmehr ein organisiertes Haushaltseinnahmenkartell zum Ausschluss einer Wettbewerbsituation und Optimierung von staalichen Einnahmen?

Das Bundesverfassungsgericht hat sich dem Fall angenommen. Es wird mündlich verhandelt. Diese Verfahrensweise ist oftmals ein Signal, deutet daraufhin, dass die Verfassungshüter der Verfassungsbeschwerde die Aussicht auf Erfolg nicht schon der "Papierform" nach versagen.

Der Verlauf der mündlichen Verhandlung am 9.11.2005 wird einige offene Fragen beantworten und neue Fragen aufwerfen. Gleiches wird gelten, wenn ein Urteil verkündet ist. Allte Fussballerregel übertragen: Vor dem Urteil ist nach dem Urteil. Der Ball wird weitergespielt, dann vielleicht auf neuem juristischen Grund. Wir werden es sehen und bleiben dran!

Herzlichst

Ihr
Boris Hoeller

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